Eine aktive Mitgliedschaft kann nur eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft erwerben, die in den Bereich des Handels mit Konsumgütern in der Form des C+C-Handels oder des Zustellgroßhandels gewerbsmäßig Handel betreibt.
Natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften, die die Arbeiten des Verbandes zu fördern bereit sind, können als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen werden.